Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Villa La Quieta – 24200 Carsac-Aillac – wird von Art & Mariëtte Kuilman als Ferienunterkunft angeboten. Die Immobilie unterliegt französischem Recht und der Gerichtsbarkeit der französischen Gerichte. Mit der Bestätigung einer Reservierung erklären sich die Gäste mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
Buchung & Zahlung
- Zur Sicherung Ihrer Buchung ist eine nicht erstattbare Anzahlung von 25 % erforderlich. Nach Eingang Ihrer Anzahlung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
- Der Restbetrag ist sechs Wochen vor Ihrer Ankunft fällig.
- Bei Reservierungen, die innerhalb von sechs Wochen vor der Ankunft erfolgen, ist die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich.
Kaution
- Zusammen mit Ihrer Restzahlung ist eine Kaution in Höhe von 200 € zu hinterlegen.
- Diese wird innerhalb von zwei Wochen nach der Abreise zurückerstattet, sofern keine übermäßigen Schäden oder zusätzliche Reinigungsarbeiten erforderlich sind.
- Wir bitten die Gäste, die Unterkunft so zu verlassen, wie sie sie vorgefunden haben. Die endgültige Entscheidung über den Zustand der Unterkunft liegt bei den Eigentümern.
Stornierungen
- Wenn Sie stornieren, nachdem der volle Restbetrag bezahlt wurde (innerhalb von 6 Wochen vor der Ankunft), erfolgt keine Rückerstattung.
- Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung mit Reiserücktrittsversicherung.
- Im unwahrscheinlichen Fall einer Stornierung Ihrer Buchung erstatten wir Ihnen den vollen Betrag. Weitere Kosten (z. B. Reise- oder Versicherungskosten) können wir jedoch nicht übernehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Gîte bietet Platz für maximal 5 Gäste.
- Besucher sind während Ihres Aufenthalts nach vorheriger Genehmigung willkommen.
- Haustiere sind nicht erlaubt, da wir vor Ort freundliche Haustiere haben.
- Check-in: ab 16:00 Uhr | Check-out: bis 09:30 Uhr.
Haftung
- Der Aufenthalt der Gäste in der Villa Quieta erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
- Wir haften nicht für Unfälle, Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum, einschließlich Fahrzeugen.
- Sollten lokale oder überregionale Einschränkungen (z. B. Wasserknappheit) den Betrieb des Schwimmbades unmöglich machen, können wir keine Entschädigung anbieten.